Ein toller Vorschlag zum Thema „Maskenpflicht in der Schule“

Liebe Menschen,

von David kommt ein toller Vorschlag zum Thema „Maskenpflicht in der Schule“, den wir hiermit gerne an euch weitergeben:

Die Grundlage jeder Schutzmaßnahme in einem Betrieb (und Schulen sind laut Gesetz auch Betriebe und genau so zu behandeln) ist die Gefährdungsbeurteilung. Darin ist abzuwägen, wie gefährlich eine Tätigkeit (Baggerfahren, Bürojob, Unterricht, …) ist und mit welchen Maßnahmen die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz zu verbessern sind.

Das Tragen einer Maske ist für den Träger belastend. Dies stellt also eine Gefährdung im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes dar. Für jede einzelne Tätigkeit, bei der eine Maske getragen werden muss, muss demnach eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Dabei ist die Maßnahmenreihenfolge „T-O-P“ einzuhalten: Technische Maßnahmen sind vor Organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen. Und erst, wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, darf Persönliche Schutzausrüstung getragen werden. Technische Maßnahmen wären z. B. das Einbauen einer Lüftungsanlage. Wenn der Luftaustausch ähnlich wie „im Freien“ wäre, wäre das „Infektionsrisiko“ gering genug, damit keiner eine Maske tragen muss.
Das Verordnen einer Maskentragepflicht, unabhängig von den Ergebnissen einer Gefährdungsbeurteilung, ist demnach nicht mit dem Arbeitsschutzgesetz zu vereinbaren.

Da die Masken aber nun mal getragen werden müssen, muss trotzdem ermittelt werden, welche Belastungen auf die Träger wirken und wie damit umgegangen werden kann. Gemäß Arbeitsschutzgesetz sind psychische Belastungsfaktoren bei der Gefährdungsbeurteilung zwingend zu berücksichtigen. Hier sei auf den „offenen Brief an die Ministerin für Schule und Bildung NRW“ vom 04.08.2020 verwiesen. Die darin beschriebenen psychischen Belastungsfaktoren sind laut Arbeitsschutzgesetz umfassend in einer Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Dies kann auch nicht mit einem Verweis auf die Anordnung gemäß Infektionsschutzgesetz vom Tisch gefegt werden.

Mein Vorschlag ist:

Die betroffenen Eltern, die ihren Kindern die Maskenpflicht nicht zumuten wollen, bitten die Schulleitung, das örtliche Schulamt und das Schulministerium des Landes um Zusendung der Gefährdungsbeurteilung der jeweiligen Schule. Alle drei Stellen sind für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zuständig. Sofern dieses Dokument nicht innerhalb kurzer Zeit (Fristvorschlag: eine Woche) vorgelegt werden kann, könnte man im zweiten Schritt mindestens eine Aussetzung der Maskenpflicht erwirken, mit der Begründung, dass die gesetzlich vorgeschriebene Abwägung offensichtlich nicht vorgenommen wurde und daher von einer nicht hinnehmbaren Gefährdung und Belastung der Kinder auszugehen ist. Sobald eine entsprechende schriftliche Gefährdungsbeurteilung zum Thema Maskentragepflicht vorliegt, ist es möglich, die Abwägung als solche zu prüfen, bzw. prüfen zu lassen und auf diesem Wege unter Umständen die Maskentragepflicht dauerhaft zu verhindern.

Die genannten Überlegungen sind im Dokument „Maskentragepflicht in Schulen“ zusammengefasst. Eine Briefvorlage im „doc“-Format kann jeder hier herunterladen. Diese muss nur noch ausgefüllt werden.

Verbreitet diese Idee auch gerne weiter, so dass hoffentlich jeder Schulleiter in Deutschland mindestens einen Brief bekommt!

Ergänzung am 17.08.2020: Hier gibt es die weitere Vorgehensweise, nachdem die ersten Antworten eingetroffen sind.

Friedvolle Grüße,
Hardy