Kinder ohne Stimme ?! Impfzwang rückt näher … | Ein dringender Aufruf von A. Lindgreen an Vormünder und Betreuer

Viele Eltern schließen sich gerade zusammen, um gemeinsam gegen die menschenverachtenden Maßnahmen vorzugehen. Sie sind die Stimme ihrer Kinder.

Doch was ist mit den Kindern ohne sorgeberechtigte Eltern? Diese haben einen vom Gericht bestellten Vormund oder Ergänzungspfleger, der das Sorgerecht oder Teile davon ausübt.

Die Kinder wohnen in den allermeisten Fällen nicht zu Hause, sondern in Wohngruppen oder bei Pflegeeltern. Für die Entscheidungen von besonderer Bedeutung (z. B. die Corona-Impfung) tragen die Vormünder die Verantwortung und erteilen ihr Einverständnis, oder eben nicht.

Als Vormundin des Jugendamtes einer Behörde soll ich demnächst für 20 Kinder einer Impfung zustimmen, die ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren kann. Ich sehe mich dabei folgender Problematik ausgesetzt:

  • Wenn die ständige Impfkommission (STIKO) diese empfiehlt, zweifelt niemand an der Integrität dieser Behörde; ich stelle mich gegen die Empfehlung.
  • Die meisten Wohngruppen halten die Maßnahmen – und somit die Impfung – für notwendig und sinnvoll.
  • Manche Pflegeeltern haben Angst und erwarten sehnsüchtig die Impfung; eine Verweigerung meinerseits stürzt sie in noch größere Ängste.
  • Die Kinder sind vom Umfeld beeinflusst und übernehmen die Haltung, wollen also geimpft werden, damit ihr Leben endlich wieder normal wird.
  • Die teilweise sorgeberechtigten Eltern müssen evtl. auch noch mit ins Boot.
  • Eine Verweigerung der Impfung schließt die Kinder voraussichtlich von der sozialen Teilhabe aus.
  • Das Kinderschutzurteil von Weimar gebietet ein Handeln; unser zuständiger Richter sitzt jedoch mit FFP2 und zwei Spuckschutzwänden in den Verfahren …
  • Kinderschutzverfahren anregen, bei denen das Kind, die Pflegeeltern/Wohngruppe und der Verfahrensbeistand (der vom Richter gewählt wird) keine Gefährdung erkennen können, sind zum Scheitern verurteilt.
  • Als Beamtin laufe ich mit jedem Zentimeter Gesicht, den ich zeige, Gefahr, schneller beurlaubt zu werden, als ich „Kinderschutz“ sagen kann, bleibe also unwirksam für die Kinder.
  • Es braucht für die Verfahren Verfahrensbeistände, die die Corona-Materie bestens verstehen, am besten Anwälte; diese werden jedoch vom Gericht bestellt.
  • Wenn ich nicht handle für die Kinder, tut es niemand; gleichzeitig will niemand, dass ich handele, da niemand die Gefahr erkennt.

Dieses Dilemma – die Wahl zwischen Pest und Cholera – bewegt mich und lässt mich zeitweise hilflos zurück.

Wie viele von Euch bin ich in meinem Arbeitsfeld zwar mit kritischem Denken nicht allein, aber handeln tut niemand, es existiert eher die Haltung, dass man ja fein raus ist, wenn die STIKO und das RKI empfiehlt.

Wenn es da draußen noch Vormünder oder Betreuer, egal ob Verein oder behördlich, gibt, die sich jetzt wappnen wollen, um die klügste Strategie zu entwickeln, die Impfung für diese Kinder zu verhindern, dann bitte ich Euch: Meldet Euch! Nur gemeinsam können wir Lösungen finden.  Wir sind die Stimme für diese Kinder! Seid mutig, JETZT ist die Zeit! Wir sind weniger angreifbar, wenn wir viele sind!

Ich bin auch der Meinung, dass eine geballte Kraft der Vormünder mehr bewirken kann, als jeder Vormund in seiner Stadt einzeln.

Wenn jeder Vormund für seine Mündel Kinderschutzverfahren anregen würde, kämen wir auf eine beeindruckende Zahl von Verfahren. Aber auch die Strategie der guten Vorbereitung auf den kommenden Impfzwang halte ich für sinnvoll, Argumente sammeln, Fakten aufbereiten, Anwälte und Richter für Familienrecht mit einbeziehen. Das kann natürlich auch kostenpflichtig mandatiert werden.

Bitte – auch Anwälte/Richter – meldet Euch unter der E-Mail-Adresse: netzwerkvormundschaft@freenet.de

Danke an Mutigmacher!

Entschlossene und fast unerschrockene Grüße von

A. Lindgreen (Pseudonym)