Starkes Remonstrationsschreiben eines Lehrers

Liebe Community,

nachfolgend möchten wir euch gerne ein richtig starkes Remonstrationsschreiben eines Lehrers präsentieren. Vielleicht kann es als gutes Beispiel dienen und darf dann gerne zum Nachmachen verwendet werden!

Friedvolle Grüße,
das Team vom Mutigmacher e.V.


Bayerisches Ministerium für Unterricht und Kultus
Referat II/1
80237 München

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem Schreiben vom 1.9.2020 zum Schulstart hat Herr Kultusminister Michael Piazolo nach Ankündigung von Herrn Ministerpräsident Markus Söder angeordnet, dass für die ersten 9 Tage des neuen Schuljahres für alle Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht während des Unterrichts im Klassenzimmer besteht.

Ich bin mir als Lehrer an einem bayerischen Gymnasium, der seit 19 Jahren in Vollzeit seinen Beruf ausübt, absolut bewusst, dass grundsätzlich dazu verpflichtet bin, dienstliche Anordnungen der Vorgesetzten auszuführen.

Nach § 36 Abs. 1 BeamtStG, „Verantwortung für die Rechtmäßigkeit“ heißt es aber auch:
Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.
Ich trage nach § 59 Abs.1 des bayerischen EUG die unmittelbare pädagogische Verantwortung für den Unterricht und die Erziehung der Schülerinnen und Schüler.

Darüber hinaus fühle ich mich aufgrund der allgemeinen Obhuts- und Fürsorgepflicht, die sich aus dem gesetzlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag ableitet, und dazu auch aus absoluter persönlicher Überzeugung verpflichtet, von den mir anvertrauten Kindern nach bestem Wissen und Gewissen Schaden abzuwenden und für deren körperliche Unversehrtheit zu sorgen.

Ich sehe mich in dieser Angelegenheit in der Remonstrationspflicht und lehne es in den von mir zu haltenden Unterrichtsstunden daher ab, die Forderung der Maskenpflicht bei meinen Schülerinnen und Schülern während des Unterrichts durchzusetzen.

Begründung:
Der medizinische Nutzen der herkömmlichen Mund-Nasen-Bedeckungen gegen die Verbreitung von SARS-CoV-2 Viren wurde bereits zu Beginn der Pandemie öffentlich von zahlreichen medizinischen Kapazitäten (u.a. Professor Drosten als Sprecher des RKI, Weltärztepräsident Frank Ulrich Montgomery, die WHO, Professor Wolfgang Wodarg, Professor Sucharit Bhakdi) dementiert und ist außerdem in den letzten Monaten vielfach in medizinischen und wissenschaftlichen Publikationen widerlegt (stellvertretend unter anderem z.B. Dr. Reiss, Karina u. Dr. Bhakdi, Sucharit: Corona Fehlalarm?, S.65, Goldegg Verlag 2020; Prof. Dr. Veit, Markus: Hauptsache Maske !?, in: Deutsche Apothekerzeitung Ausgabe 33/2020).

Außerdem wurde und wird von vielen Herstellern auf Produktbeschreibungen auch ausdrücklich klargestellt, dass sogenannte Community Masken keinen Schutz gegen SARS-CoV-2 Viren darstellen. So lautet die Packungsaufschrift beim 5er Pack Mund- und Nasenmasken ab KW 20 von Real folgendermaßen:

„Bitte beachten Sie: Diese Masken bieten keinen Schutz gegen Viren oder Bakterien.“

Bei einer Anfrage beim Gesundheitsministerium Baden Württemberg vom Mai 2020 bezüglich des Rückstaus von CO2 unter den Community Masken hieß es als Antwort, das sei kein Problem, da die Größe der CO2 Moleküle im Bereich von 10 hoch minus 6 läge und damit durch alle herkömmlichen Masken passieren könne.

Die Größe der Coronaviren wird in der Fachpresse mit 120 bis 160 nm angegeben und ist damit um den Faktor 3, also 1000 fach kleiner…

Dagegen sind zahlreiche negative Nebenwirkungen beim dauerhaften Tragen von Masken in der bekannt, die bei der dauerhaften Verwendung vor allem bei Kindern eine ganz bedeutende Rolle spielen, unter anderem:

Kinder berichteten bereits im Juni und Juli des vergangenen Schuljahres über Begleiterscheinungen wie Kopfweh und Schwindel, vor allem solche, die mit dem Fahrrad zur Schule gekommen waren und vor Öffnung der Klassenzimmer auf den Gängen im Schulhaus die Maske anlegen mussten. In einem Fall benötigte eine etwas korpulente Schülerin, die mit hochrotem Kopf hyperventilierte, etwa 20 Minuten, bis ihre Gesichtsfarbe nach Abnehmen der Maske wieder eine normale Hautfarbe hatte.

In einer Dissertation aus dem Jahr 2004 an der technischen Universität München stellte die Doktorandin Ulrike Butz fest, dass beim Tragen von Masken der Partialdruck für Kohlendioxid im Blut der Probanden anstieg – und zwar nicht unerheblich. Das heißt, dass man beim Tragen von Masken das Kohlendioxid, welches man ausatmet, in der Maske gefangen und dann postwendend wieder eingeatmet wird. Dadurch wird die Sauerstoffversorgung herabgesetzt. Und je dichter das Gewebe der Maske ist, desto größer ist die Rückatmung von Kohlendioxid. Die Autorin kommt zu dem Schluss, dass mit der Erhöhung des Gehalts an Kohlendioxid im Blut Hirnfunktionen eingeschränkt werden können. Sie kommt auch zu dem Schluss, dass Masken nur so lange getragen werden sollen, wie unbedingt erforderlich.

Wenn die Maske den ganzen Vormittag getragen wird, entsteht zwangsläufig ein feuchtes Milieu, das einen idealen Nährboden für Bakterien darstellt und, falls vorhanden, auch eine Erhöhung einer Virenkonzentration zur Folge hätte. Kinder haben in der Regel keine zweite Maske dabei, und der Umgang mit der benutzten Maske beim Essen und Trinken lässt sich in der Klasse niemals sinnvoll durchführen, dass es irgendeinen Nutzen gegen eine etwaige Verbreitung von Viren hätte.

Kinder sind in weit höherem Maß von der Wahrnehmung von Emotionen durch Gesichtsausdrücke ihres Gegenübers abhängig als Erwachsene. Eine derartige Einschränkung des emotionalen Mundbereichs, wie sie durch das Tragen von Masken stattfindet, führt zu massiver Verunsicherung, zu Angst und Verwirrung im Schulalltag, was wiederum zu entsprechenden psychischen Beeinträchtigungen führt. Vor allem Schülerinnen und Schüler der Unterstufe und im Speziellen die Kinder, die gestern ihren ersten Schultag in den 5. Klassen hatten sind in hiervon extrem betroffen.

Die reduzierte Kommunikationsfähigkeit behindert einen erfolgreichen Unterricht in hohem Maß. Bei Redebeiträgen im Englischunterricht, wie ich es gestern in zwei Klassen erleben durfte, sind die Schüler vollkommen überfordert, wenn sie in einer für alle Anwesenden verständlichen Lautstärke im Klassenzimmer sprechen sollen. Das führt dazu, dass Schüler entweder, was vollkommen verständlich ist, die Maske abnehmen oder einfach nichts sagen.

Die Durchführung einer für gestern angesetzten Praxisprüfung im Fußball in der Q-Stufe, die vom 2. Halbjahr des vergangenen Schuljahres für heute angesetzt war, habe ich ausgesetzt, weil ich gezwungen gewesen wäre, diese auf dem Sportplatzgelände mit Masken durchzuführen, was bei einer entsprechenden Belastung, die bei so einer Prüfungssituation neben den Anforderungen eines erhöhten Sauerstoffbedarfs entsteht, vollkommen unverantwortlich gewesen wäre.

Es gibt Politiker und Lehrerkollegen bzw. -kolleginnen, die Kinder massiv unter Druck setzen, wenn sie die Maske im Unterricht nicht fortwährend aufsetzen. Sinngemäße Äußerungen wie „…wenn du die Maske nicht aufsetzt, bist du schuld, wenn deine Eltern, Oma oder Opa sterben müssen…“ sind ein Verbrechen an jungen Menschen, dessen psychische Folgen für die Betroffenen kaum abschätzbar sind, die aber genau von den Personen zu verantworten sind, die solche Äußerungen tätigen.

Aktuelle Forschungen der Unikliniken Ulm, Freiburg, Tübingen und Dresden stellten alle fest, dass Kinder sich nachweislich seltener mit Corona infizieren. „Weltweit gibt es keine gefestigte Evidenz, die belegen würde, dass bei dem neuartigen Virus Coronavirus irgendeine Gefahr von Kindern ausgehen würde.“ (Bild.de, „Die Wahrheit über Corona und Kinder“, 17.06.2020). Die aktuelle Angst, in die die gesamte Bevölkerung trotz der Datenlage beruhend auf den tatsächlichen Zahlen von Erkrankten und an (nicht mit!) Corona Verstorbenen, auf den Altersschnitt der Verstorbenen, auf die aktuelle Zahl der intensivmedizinischen Fälle sowie auf der Prozentzahl unter Berücksichtigung der Fehlerquote des PCR-Tests der vermeintlich positiv Infizierten nach wie versetzt wird, hinterlässt bei uns Erwachsenen schon neben der gesellschaftlichen Spaltung immense psychische Belastungen. Wie sollen dann Kinder diese Belastungen verkraften, wenn sie für den Tod, falls es dazu käme, eines direkten Verwandten unmittelbar verantwortlich gemacht werden?

Ich sehe meine Pflicht als Lehrkraft, bei den mir von den Eltern anvertrauten Kindern neben den selbstverständlichen pädagogischen Aufgabenstellungen auch für die körperliche Unversehrtheit, wie sie im Grundgesetz in Artikel 2, Absatz 2 festgelegt ist, bestmöglich zu sorgen.
Aus den persönlichen Erfahrungen und Schilderungen der letzten Monate des vergangenen Schuljahres vor allem mit Schülerinnen und Schülern der unteren Jahrgangsstufen kann ich es weder mit einer sinnvollen Risiko-Nutzen Abwägung noch mit meinem Gewissen vereinbaren, dass ich bei mir anvertrauten Kindern in meiner Rolle als verantwortliche Lehrkraft eine Anordnung durchführe, die nach aktuellen medizinischen Kenntnissen definitiv mehr schadet als nützt.

Außerdem halte ich diese Anordnung für rechtswidrig, da sie nach meiner Auffassung unter anderem gegen den Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes verstößt, dass jeder „das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ hat, wofür ich im meinem Beruf für die mir anvertrauten Kinder zu sorgen habe. Deshalb sehe ich mich hier in der Remonstrationspflicht und komme dieser hiermit nach.

Ich bitte um schriftliche Beantwortung meines Schreibens bis zum Freitag, den 18. September.

Mit freundlichen Grüßen