„Sophie Scholl“ und „Anne Frank“ geschwärzt – Update zum 2020 geleakten Dokument des BKA

Liebe Menschen,

wie Ihr sicherlich wisst, wurde uns schon im Dezember 2020 ein internes Papier aus dem Bundeskriminalamt geleakt, welches wir auch veröffentlichten (hier gehts zum Artikel). Kurz darauf schrieb uns das BKA an, verlangte die Entfernung des Dokuments auf unserer Webpräsenz und unsere Unterschrift zu einer Unterlassungserklärung. Letzteres verweigerten wir, nahmen aber das Dokument von unserer Website. Daraufhin folgte genau genommen: nichts. Keine weitere Aufforderung zur Unterschrift und auch sonst keine weiteren Aktivitäten des BKA gegenüber dem Mutigmacher-Verein.

Einer unserer Unterstützer allerdings hat sich dieser Sache angenommen und auf eigene Faust die Herausgabe bzw. offizielle Veröffentlichung des einst geleakten Dokuments angestrebt. Hier sein aktuelles Schreiben an uns dazu:

Liebe Freunde der Informationsfreiheit!

Heute ist ein guter Tag! Das Bundeskriminalamt gibt seine Analyse zum Covid-Protestgeschehen von Ende 2020 heraus. Ich habe das Dokument bei FragDenStaat eingestellt, es ist der letzte Beitrag im Briefwechsel: https://fragdenstaat.de/a/211257

Was war passiert: Ende 2020 hat das Bundeskriminalamt die Covid-Demos analysiert und war zu dem Ergebnis gekommen, dass sie nicht von Rechtsradikalen dominiert werden. Durch einen Leak gelangte die Analyse auf die WWW-Präsenz vom Verein der Mutigmacher. Als ich davon Wind bekam, war das Dokument allerdings schon wieder von der Homepage entfernt. Das BKA hatte dem Verein rechtliche Schritte angedroht. Also habe ich den Spieß umgekehrt und habe rechtliche Schritte gegen das BKA eingeleitet.

Ich habe ganz offiziell über FragDenStaat das Dokument angefragt. Darauf hat sich das BKA 3 Monate lang tot gestellt und ich habe schließlich Untätigkeitsklage erhoben. Nach einem Jahr Austausch von Schriftsätzen – naja, genau genommen waren das meiste Erinnerungen des Gerichts an das BKA – war die mündliche Verhandlung für den 23. Dezember angesetzt. Den Termin konnten wir glücklicherweise verlegen, so dass die Verhandlung am 2. Februar 2022 stattfand. Wegen 3G im Zug und schwieriger Übernachtungsfindung habe ich lieber eine Anwältin vorgeschickt, die für mich die Verhandlung übernommen hat. In der Verhandlung zeigte sich das BKA überhaupt nicht einsichtig, weswegen wir davon ausgingen, dass das BKA in Berufung gehen wird. Aber das Urteil war sehr gut begründet und vielleicht hat es das BKA überzeugt, Ergebnis war jedenfalls, dass Anfang dieser Woche das BKA seine Analyse an die Anwältin übermittelt hat.

Dabei hat es sich das BKA nicht nehmen lassen, die Namen zweier historischer Persönlichkeiten zu schwärzen. Dies waren also die hochgeheimen Informationen, deren Bekanntwerden die nationale Sicherheit und die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Behörden um ein Haar gefährdet hätten.

Also die gute Nachricht ist: Die geschwärzte Version darf jetzt freizügig verteilt werden. Die schlechte Nachricht ist: Die Analyse ist inzwischen mehr als ein Jahr alt. Inzwischen hat sich die Protestbewegung bestimmt wahnsinnig radikalisiert. Werde das am nächsten Montag gleich vor Ort überprüfen.

Viele Grüße
H.

 

Besonders spannend finden wir – neben der exakt chronologisch dargestellten Herangehensweise durch unseren Unterstützer bei FragDenStaat  – dass in dem Dokument die Namen „Sophie Scholl“ und „Anne Frank“ geschwärzt wurden. Da stellt sich doch sofort die Frage: „Warum?“

Das nun an den sehr geheimnisvollen Stellen geschwärzte Dokument könnt Ihr Euch hier ansehen und auch herunterladen:

 

Liebe Grüße,
Eure Mutigmacher